Ein Unternehmen in Form einer Aktiengesellschaft (AG) gehört den Aktionären. Durch den Kauf von Aktien stellen die Aktionäre dem Unternehmen Kapital zur Verfügung, das diesem als Eigenkapital dient – im Gegensatz zu einem Kredit, der Fremdkapital darstellt. Die Aktionäre werden dadurch zu Miteigentümern des Unternehmens. Ein Unternehmen kann dadurch also auch der breiten Gesellschaft gehören.
Beispiele für Unternehmen mit sehr hohem Streubesitz („Public Float“), also Aktiengesellschaften, deren Anteile extrem breit gestreut sind, ohne dass es einen dominierenden Großaktionär gibt.
- Nestlé (Schweiz) – Der Streubesitz liegt bei über 90 %, es gibt keinen klaren Mehrheitsaktionär.
- The Procter & Gamble Company (USA) – Sehr breit gestreut, viele institutionelle und private Anleger.
- SAP (Deutschland) – Hoher Streubesitz, Gründer haben zwar noch Anteile, aber keine beherrschende Stellung.
- Tesla (USA) – Elon Musk hält einen großen Anteil, aber der Rest ist stark gestreut.
- Unilever (UK/Niederlande) – Stark diversifizierte Aktionärsstruktur, kein dominierender Eigentümer.
Solche Unternehmen sind oft „echte Publikumsgesellschaften“, weil sie nicht von einzelnen Investoren kontrolliert werden, sondern von Millionen von Kleinanlegern, Pensionsfonds, ETFs und anderen institutionellen Anlegern gehalten werden.
Vorstand und Aufsichtsrat
Die AG wird von einem Vorstand geleitet, dessen Mitglieder vom Aufsichtsrat bestellt werden. Der Aufsichtsrat wird wiederum von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt und überwacht die Arbeit des Vorstands hinsichtlich der Einhaltung vereinbarter Zielsetzungen und Strategien.
Mitspracherecht
Aktionäre haben, da sie ja Eigentümer sind, ein Mitspracherecht bei grundlegenden Entscheidungen. Diese umfassen die Strategie und Ziele des Unternehmens. Für ein bedeutendes Mitspracherecht ist jedoch eine entsprechend große Beteiligung am Unternehmen erforderlich, da das Stimmrecht in der Regel proportional zur Anzahl der gehaltenen Aktien ist.
Bindung von Aktionären
Die AG kann an einer langfristigen Bindung von Großaktionären interessiert sein, um strategische Stabilität zu gewährleisten und häufige Wechsel in den Zielsetzungen zu vermeiden. Ein stabiler (nicht volatiler) und möglichst wachsender Aktienkurs sowie regelmäßige, wachsende Dividendenzahlungen können das Interesse von Investoren fördern und erhalten. Diese Faktoren tragen auch dazu bei, dass erneute Kapitalbeschaffungen durch die Ausgabe neuer Aktien erleichtert werden.
Grundsätzlich kann sich jede Person durch den Kauf von Aktien einfach an einem Unternehmen beteiligen. Kleinaktionäre sind in der Regel stille und anonyme Teilhaber, erhalten jedoch – wie Großaktionäre – eine anteilige Gewinnbeteiligung in Form von Dividenden. Vorausgesetzt das Unternehmen tätigt solche Ausschüttungen.
Gründung
Ein Unternehmen muss nicht direkt als Aktiengesellschaft gegründet werden. Es ist möglich, später in diese Gesellschaftsform zu wechseln. Gründe hierfür können die dadurch mögliche Kapitalbeschaffung und große Wachstumsziele sein. Familienunternehmen, die ihren Führungsanspruch wahren möchten, können beispielsweise durch den Erwerb großer Aktienpakete oder durch Einschränkungen im Mitbestimmungsrecht die Kontrolle über Entscheidungen behalten.
Genussschein
Neben Aktien gibt es auch andere Formen der finanziellen Beteiligung. Ein Beispiel ist der Genussschein, der eine Gewinnbeteiligung ähnlich wie Aktien bietet, jedoch in der Regel kein Mitbestimmungsrecht gewährt.
Erweiterte Handlungsmöglichkeiten der Aktiengesellschaft – Großprojekte und strategisches Wachstum
Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) eröffnet Unternehmen weitreichende strategische und finanzielle Handlungsspielräume, die über die Möglichkeiten von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften hinausgehen. Insbesondere lassen sich durch die Kapitalbeschaffung über den Aktienmarkt oder Anleihen Projekte in einer Größenordnung realisieren, die sonst kaum zu stemmen wären.
Kapitalbeschaffung und Finanzierung
- Erhöhung des Eigenkapitals durch Aktienausgabe ermöglicht Investitionen ohne hohe Fremdverschuldung.
- Fremdkapitalaufnahme über Anleihen mit günstigen Konditionen dank hoher Kreditwürdigkeit der AG.
- Börsengang (IPO) als Möglichkeit, große Kapitalmengen für Wachstum und Expansion einzuwerben.
Realisierung von Großprojekten
- Infrastruktur- und Industriegroßprojekte wie der Bau von Fabriken, Kraftwerken oder Verkehrsnetzen benötigen enorme finanzielle Mittel, die durch die AG-Struktur aufgebracht werden können.
- Forschung und Entwicklung (F&E) in Bereichen wie Pharma oder Hochtechnologie erfordern langfristige Investitionen, die ohne Aktienkapital schwer zu stemmen wären.
- Internationale Expansion und der Aufbau neuer Märkte setzen hohe Investitionen voraus, die mit der AG-Form effizient gestemmt werden können.
- Übernahmen und Fusionen (M&A) zur Marktvergrößerung sind für viele Unternehmen nur durch Aktien- oder Anleihefinanzierung realisierbar.
Strategische Flexibilität und Risikomanagement
- Haftungsbeschränkung schützt das Privatvermögen der Aktionäre.
- Holding-Strukturen erlauben eine effiziente Organisation von Tochterunternehmen.
- Attraktive Beteiligungsmodelle steigern die Attraktivität für Investoren und Mitarbeiter.
- Leichter Eigentümerwechsel durch Aktienhandel ermöglicht langfristige Unternehmensstabilität.
Fazit
Die Aktiengesellschaft bietet nicht nur eine effiziente Möglichkeit zur Kapitalbeschaffung, sondern eröffnet auch strategische Wachstumsoptionen, die für große Projekte oder internationale Expansion essenziell sind. Viele Innovationen, technologische Durchbrüche und weltweite Großprojekte wären ohne die Möglichkeiten der AG kaum realisierbar.
→ weiter mit: Aktien einfach erklärt – Was man wissen sollte