Ein Unternehmen in Form einer Aktiengesellschaft (AG) gehört den Aktionären. Durch den Kauf von Aktien stellen die Aktionäre dem Unternehmen Kapital zur Verfügung, das diesem als Eigenkapital dient – im Gegensatz zu einem Kredit, der Fremdkapital darstellt. Die Aktionäre werden dadurch zu Miteigentümern des Unternehmens. Ein Unternehmen kann also theoretisch der breiten Gesellschaft gehören.
Die AG wird von einem Vorstand geleitet, dessen Mitglieder vom Aufsichtsrat bestellt werden. Der Aufsichtsrat wird wiederum von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt und überwacht die Arbeit des Vorstands hinsichtlich der Einhaltung vereinbarter Zielsetzungen und Strategien.
Aktionäre haben, da sie ja Eigentümer sind, ein Mitspracherecht bei grundlegenden Entscheidungen, die Strategie und Ziele des Unternehmens betreffen. Für ein bedeutendes Mitspracherecht ist jedoch eine entsprechend große Beteiligung am Unternehmen erforderlich, da das Stimmrecht in der Regel proportional zur Anzahl der gehaltenen Aktien ist.
Die AG kann an einer langfristigen Bindung von Großaktionären interessiert sein, um strategische Stabilität zu gewährleisten und häufige Wechsel in den Zielsetzungen zu vermeiden. Ein stabiler (nicht volatiler) und möglichst wachsender Aktienkurs sowie regelmäßige, wachsende Dividendenzahlungen können das Interesse von Investoren fördern und erhalten. Diese Faktoren tragen auch dazu bei, dass erneute Kapitalbeschaffungen durch die Ausgabe neuer Aktien erleichtert werden.
Grundsätzlich kann sich jede Person durch den Kauf von Aktien einfach an einem Unternehmen beteiligen. Kleinaktionäre sind in der Regel stille und anonyme Teilhaber, erhalten jedoch – wie Großaktionäre – eine anteilige Gewinnbeteiligung in Form von Dividenden.
Ein Unternehmen muss nicht direkt als Aktiengesellschaft gegründet werden. Es ist möglich, später in diese Gesellschaftsform zu wechseln. Gründe hierfür können die dadurch mögliche Kapitalbeschaffung und große Wachstumsziele sein. Familienunternehmen, die ihren Führungsanspruch wahren möchten, können beispielsweise durch den Erwerb großer Aktienpakete oder durch Einschränkungen im Mitbestimmungsrecht die Kontrolle über Entscheidungen behalten.
Neben Aktien gibt es auch andere Formen der finanziellen Beteiligung. Ein Beispiel ist der Genussschein, der eine Gewinnbeteiligung ähnlich wie Aktien bietet, jedoch in der Regel kein Mitbestimmungsrecht gewährt.
S. Wojke & ChatGPT